Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 25.02.1977

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 14.12.1976 - 2/11 S 377/76   

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https://dejure.org/1976,3450
LG Frankfurt/Main, 14.12.1976 - 2/11 S 377/76 (https://dejure.org/1976,3450)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.12.1976 - 2/11 S 377/76 (https://dejure.org/1976,3450)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Dezember 1976 - 2/11 S 377/76 (https://dejure.org/1976,3450)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1885
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Duisburg, 22.11.2013 - 10 O 236/04

    Zahlungsbegehren des Unternehmers bzgl. restlichen Werklohns für die Erstellung

    Es ist anerkannt, dass die Vermietung von Räumen zu einer baurechtlich unzulässigen Nutzung grundsätzlich nicht die Nichtigkeit des Mietvertrages zur Folge hat (vgl. LG Frankfurt, NJW 1977, 1885; BGH NJW 1980, 775, BGH NJW 1994, 320).
  • AG Siegburg, 16.02.2006 - 114 C 160/05

    Anspruch auf Freigabe der für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis erteilten

    Es genügt, wenn nur die Ursache für ein mögliches Nutzungsverbot vorliegt und damit die jederzeitige Gefahr eines Verwaltungsaktes besteht (vgl. LG Frankfurt NJW 1977, 1885; AG Münster WuM 1981, 161).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 25.02.1977 - 6 S 346/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2456
LG Stuttgart, 25.02.1977 - 6 S 346/76 (https://dejure.org/1977,2456)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25.02.1977 - 6 S 346/76 (https://dejure.org/1977,2456)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Februar 1977 - 6 S 346/76 (https://dejure.org/1977,2456)
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Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1885
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Köln, 11.07.1990 - 10 S 144/90
    Ebenso wenig gebietet die vom LG Stuttgart (NJW 1977, 1885 (1886)) vertretene Ansicht betreffend den "Schutz künftiger bedingter Aufrechnungslagen" eine vom Vorgesagten abweichende Betrachtungsweise.

    Hält man die Bestimmung des § 572 S. 2 BGB auch im Falle der Zwangsverwaltung für anwendbar - wogegen durchgreifende Bedenken bestehen (BGH, WM 1978, 1326; OLG Hamburg, ZIP 1990, 117 (für den Fall des Konkurses); LG Stuttgart, NJW 1977, 1885; AG Usingen, NJW-RR 1987, 10) -, so verbleibt es dabei, dass ein gegen den Zwangsverwalter gerichteter Rückgewähranspruch nur insoweit in Betracht kommt, als dies ohne Belastung des den Gläubigern zur Befriedigung zugewiesenen "Sondervermögens" möglich ist.

  • OLG Hamburg, 14.11.2001 - 4 U 100/01

    Mietvertrag; Zwangsverwalter; Kaution; Mieter; Vermieter

    Der Verwalter hat dem Mieter nämlich auch dann die Kaution zurückzugewähren, wenn der Vermieter die Kaution nicht an den Verwalter abgeführt hat (vgl. LG Stuttgart NJW 1977, 1885; Bub/Treier-Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V.B Rz. 309; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 7. Aufl., § 550b BGB Rz. 67; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., III Rz. 239).
  • LG Mannheim, 14.04.1999 - 4 S 227/98

    Anspruch gegen den Zwangsverwalter auf Rückzahlung einer zuvor geleisteten

    b) Zu Unrecht berufen sich die Bekl. für ihre Meinung, der Kl. sei als Zwangsverwalter ungeachtet einer Aushändigung der Kaution zu deren Rückzahlung verpflichtet, auf die Entscheidung des LG Stuttgart, NJW 1977, 1885 (1886).
  • AG Usingen, 09.05.1986 - 2 C 887/85

    Aufrechnung mit einer an den Vermieter gezahlten Kaution; Anordnung von

    Auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Stuttgart in NJW 1977 S. 1885 ist die Beklagte nicht zur Aufrechnung berechtigt.
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